7 Schritte zum Führerschein

  

1. Die Anmeldung bei der Fahrschule

Man geht zu der Fahrschule seines Vertrauens (unser Vorschlag: Fahrschule Ising) und meldet sich dort an.

 

2. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

Bevor man mit der Ausbildung beginnen kann, muss man Vater Staat erst mal beweisen, dass der Gesundheitszustand überhaupt die Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt und dass man im Fall der Fälle in der Lage ist, einem verunglückten Menschen Erste Hilfe zu leisten.

Aus diesem Grund muss man einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Den Sehtest kann man bei jedem Optiker oder Augenarzt für ein paar Euro machen. Erste-Hilfe-Kurse werden von den einschlägigen Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, der DLRG oder dem Maltheser-Hilfsdienst angeboten. Wir nennen bei der Anmeldung gerne Adressen.

 

3. Der Antrag

Als nächstes stellt man einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Wie das geht, hängt von den Gepflogenheiten in der jeweiligen Gemeinde ab. Bei der Stadt Büren funktioniert das so:

Man bekommt von uns ein Antragsformular, das wir zusammen mit den Quittungen vom Sehtest, dem Erste-Hilfe-Kurs, einem Passbild und der Kopie Deines Personalausweises beim Straßenverkehrsamt einreichen.

 

4. Der theoretische Unterricht

Der theoretische Unterricht findet in unseren Unterrichtsräumen statt.

Der Gesetzgeber schreibt eine bestimmte Mindestanzahl von Theoriestunden vor. Die Anzahl richtet sich unter anderem nach der gewählten Führerscheinklasse.

 

5. Der praktische Unterricht

Im praktischen Unterricht erlernt man die Bedienung des Fahrzeugs und übt alle im Straßenverkehr vorkommenden Situationen ein.

Man unterscheidet zwischen Übungsfahrten und Sonderfahrten. Bei Klasse B muss man zum Beispiel 12 Sonderfahrstunden (5 Überlandstunden, 3 Beleuchtungsfahrten und 4 Autobahnstunden) absolvieren. Eine Fahrstunde dauert bei uns generell 45 Minuten.

 

6. Die theoretische Prüfung

Sobald die Behörden den Antrag bearbeitet haben und man in der Theorie ordentlich fit bist, kann man zur theoretischen Prüfung antreten.

Während der Prüfung füllt man einen Fragebogen aus. Dieser enthält die Fragen, die man von den Bögen aus der Theoriestunde kennst.

 

7. Die praktische Prüfung

Die praktische Prüfung kann man frühestens vier Wochen vor dem 18. Geburtstag ablegen (Ausnahme: Führerschein ab 17). Ein Prüfer des TÜV bewertet dann die Fahrkünste des Prüflings. Er dirigiert ihn 45 Minuten lang durch die Straßen und achtet dabei auf sein Fahrverhalten. Man muss nicht absolut fehlerfrei fahren aber der Prüfer legt besonderen Wert darauf, dass man sicher mit dem Fahrzeug umgehen kann. Da können auch mal ein paar kleine Fehlerchen dabei sein.

Wenn man die Prüfung bestanden hat, wird - wenn man bereits 18 ist - der Führerschein direkt ausgehändigt, sonst kann man ihn am 18. Geburtstag beim Straßenverkehrsamt abholen.